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schwestermit Nadia

Konditionen

Preise und Bedingungen zur Betreuung

Für eure Familie reserviere ich feste Betreuungszeiten. Hier findet ihr meine Ansätze und die Bedingungen für unsere Zusammenarbeit.

Eine Anfrage ist unverbindlich. Verbindlich wird ein Einsatz, sobald wir ihn schriftlich bestätigt haben, zum Beispiel per E-Mail. Vor dem ersten Einsatz halten wir die Anstellung und den Betreuungsumfang im Arbeitsvertrag fest.

Betreuungsumfang

Ich betreue Kinder von 6 Monaten bis 12 Jahren, höchstens drei Kinder gleichzeitig. Die unten genannten Ansätze gelten für bis zu drei Geschwister derselben Familie.

Zur Betreuung gehören die vereinbarten Aufgaben rund um eure Kinder, etwa die Morgenroutine, Schulwege, Hausaufgaben und die Zubereitung ihrer Mahlzeiten. Gemeinsam verwendetes Spiel- und Bastelmaterial räume ich mit den Kindern auf. Allgemeine Wohnungsreinigung, Wäsche für die ganze Familie und weitere Haushaltsarbeiten sind im Betreuungslohn nicht enthalten.

Die Betreuung von Kindern aus mehreren Familien und eine Reisebegleitung brauchen eine eigene schriftliche Vereinbarung. Dafür gelten die unten genannten Ansätze nicht automatisch.

Zeiten und Wege

Ein Einsatz dauert mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden. Bei regelmässiger Betreuung halten wir die festen Wochentage und die garantierte Zahl bezahlter Stunden im Vertrag fest.

Die bezahlte Zeit beginnt mit der Übergabe und endet, wenn ihr die Verantwortung für eure Kinder wieder übernehmt. Schulwege und andere vereinbarte Wege mit den Kindern zählen zur Arbeitszeit. Muss ich während einer Pause auf die Kinder achten oder verfügbar bleiben, ist auch diese Zeit bezahlt. Gesetzlich oder vertraglich erforderliche freie Pausen bleiben gewährleistet.

Zusätzliche Einsätze und Verlängerungen brauchen meine Bestätigung. Kommt ihr später zurück, wird die zusätzliche Zeit minutengenau bezahlt. Der normale Arbeitsweg zum vereinbarten Betreuungsort zählt nicht zur Arbeitszeit.

Preise und Abrechnung

Grundlohn für die Betreuung von bis zu drei Geschwistern
BetreuungDauerBruttolohn
Stundenweise1 StundeCHF 35
Halber Tag4 StundenCHF 140
Ganzer Tag8 StundenCHF 280

Die Mindestbuchung von drei Stunden entspricht CHF 105 brutto. Halbtag und Tag sind feste Zeitblöcke zum gleichen Stundenansatz. Zusätzliche Zeit wird mit CHF 35 brutto pro Stunde berechnet.

Für bestätigte Einsätze zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Betreuungsort beträgt der Zuschlag CHF 5 brutto pro Stunde. Treffen mehrere dieser Gründe zusammen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Ein Halbtag am Samstag kostet damit CHF 160 brutto, ein ganzer Tag CHF 320 brutto. Daraus ergibt sich keine Zusage, zu diesen Zeiten verfügbar zu sein.

Die Ansätze sind mein Grundlohn vor den gesetzlichen Arbeitnehmerabzügen. Bezahlte Ferien kommen hinzu und werden beim Ferienbezug vergütet. Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen, erforderliche Versicherungen und vereinbarte Auslagen tragt ihr zusätzlich. Die Beträge in der Tabelle sind deshalb keine Gesamtkosten für die Familie.

Ich führe eine Stundenübersicht. Ihr erstellt die monatliche Lohnabrechnung und überweist den Lohn samt Auslagen spätestens am 5. des Folgemonats. Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Überstundenzuschläge kommen hinzu; Freizeitausgleich braucht meine Zustimmung.

Auslagen

Für gemeinsame Busfahrten stellt ihr die nötigen Billette für mich und eure Kinder bereit. Weitere Fahrten während der Betreuung, Eintritte und benötigtes Material bezahlt ihr zu den tatsächlichen, vorher von euch genehmigten Kosten gegen Beleg. Grössere Ausgaben stellt ihr im Voraus bereit. Eine Erstattung meiner Anreise muss vor der Buchung schriftlich festgehalten sein.

Anstellung im Privathaushalt

Für die Betreuung bei euch zu Hause stellt ihr mich direkt an. Ihr übernehmt als Arbeitgeber die erforderlichen Anmeldungen, die Lohnabrechnung und die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Die Arbeitgeberbeiträge gehen zusätzlich zum Bruttolohn zu euren Lasten.

Vor dem ersten Einsatz schliessen wir einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er hält insbesondere die garantierten Stunden, den Lohn und die Ferien fest. Zwingende gesetzliche und kantonale Bestimmungen gehen diesen Bedingungen vor.

Absagen und Krankheit

Schriftlich bestätigte Einzeltermine und die vertraglich garantierten Stunden halte ich für euch frei. Sagt ihr einen Einsatz ab, verkürzt ihn oder benötigt die Betreuung wegen eigener Ferien oder eines kranken Kindes nicht, bleibt der vereinbarte Lohn geschuldet, sofern ich arbeitsbereit bin. Ausgefallene Stunden müssen nicht nachgeholt werden.

Ersparte Aufwendungen und anrechenbarer anderweitiger Verdienst werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Für abgesagte Einsätze verrechne ich keine Auslagen, die gar nicht entstanden sind. Eine Verschiebung ist erst verbindlich, wenn ich ihr schriftlich zugestimmt habe.

Ist ein Kind ansteckend krank, informiert ihr mich vor dem Einsatz. Ob die Betreuung verantwortbar ist, klären wir vor meiner Anreise. Die Betreuung ansteckend kranker Kinder ist nicht automatisch Teil einer Buchung. Die Lohnfolge richtet sich nach dem Grund des Ausfalls und den vorstehenden Regeln.

Wenn ich selbst krank werde, melde ich mich so früh wie möglich. Für meinen Lohn gelten die gesetzlichen und anwendbaren kantonalen Ansprüche auf Lohnfortzahlung beziehungsweise die vereinbarte gleichwertige Versicherungslösung. Eine Ersatzbetreuung kann ich nicht garantieren.

Ferien und Beendigung

Ich habe Anspruch auf fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Bei einem Teilzeitpensum oder einer kürzeren Anstellungsdauer wird der Anspruch anteilig berechnet. Den Ferienlohn zahlt ihr beim Bezug der Ferien zusätzlich zum Lohn für die geleisteten Stunden. Er ist in den oben genannten Grundansätzen nicht enthalten.

Ferien planen wir möglichst drei Monate im Voraus. Zusätzliche Ferien eurer Familie kürzen die garantierten bezahlten Stunden nicht. Meine Ferien werden unter Berücksichtigung eurer betrieblichen Bedürfnisse und meiner Wünsche festgelegt.

Bei einer unbefristeten Anstellung gilt eine Probezeit von einem Monat mit sieben Kalendertagen Kündigungsfrist. Danach beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Monate auf Monatsende. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Während der Kündigungsfrist bleiben die vereinbarten Stunden bezahlt. Gesetzliche Sperrfristen und das Recht zur fristlosen Auflösung aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.

Einzelne befristete Einsätze enden zum vereinbarten Zeitpunkt. Für eine Absage durch die Familie gelten die Regeln unter «Absagen und Krankheit».

Angaben zur Betreuung

Vor dem ersten Einsatz brauche ich die Angaben, die für die Betreuung eurer Kinder wichtig sind. Dazu gehören eure Erreichbarkeit, Notfallkontakte und Informationen zu Allergien oder anderen Besonderheiten.

Änderungen an diesen Angaben teilt ihr mir bitte mit. So kann ich sie bei der Betreuung berücksichtigen.

Privatsphäre

Mit Angaben zu euren Kindern und eurem Familienalltag gehe ich vertraulich um. Ich verwende sie für die vereinbarte Betreuung und die Abwicklung unserer Zusammenarbeit.

Für die öffentliche Verwendung von Fotos oder anderen Inhalten aus eurem Familienalltag ist eine gesonderte Zustimmung erforderlich.

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